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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Fassung: Jänner 2023)

 

Anwendungsbereich und Geltung

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen die der Auftragnehmer, PreM-IT GmbH (im Folgenden kurz „AN“ genannt), gegenüber dem Auftraggeber (im Folgenden kurz „AG“ genannt), erbringt.

 

  • Als Leistungen im Sinne der AGB gelten insbesondere Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebes von Hard- und Softwarekomponenten, sowie Handel mit Hard- und Software.

 

  • Diese AGB sind Grundlage für alle Verträge zwischen dem AG und dem AN und gelten durch die Auftragserteilung als anerkannt. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.

 

Leistungsumfang

 

  • Der genaue Umfang der einzelnen Leistungen des AN ist im jeweiligen Vertrag mit dem AG festgelegt.

 

  • Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ausschließlich während der beim AN üblichen Geschäftszeiten. Bei Leistungserbringung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, auf ausdrücklichen Wunsch des AG, werden die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung gestellt.

 

  • Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den beim AN gültigen Sätzen verrechnet. Dazu zählen neben Leistungen, welche außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeiten erfolgen, insbesondere das Analysieren und Beseitigen von Fehlern, die durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung durch den AG, oder sonstige außerhalb der Sphäre des AN liegende Umstände eingetreten sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

  • Werden durch den AG auf Wunsch des AN Leistungen Dritter vermittelt, kommen derartige Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweils gültigen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die vom ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

 

  • Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Wird auf Grund neuer Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistung oder der eingesetzten Technologie erforderlich, unterbreitet der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot.

 

  • Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

 

  • Reisezeiten des AN oder dessen Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt.

 

 

Lieferung

 

  • Eine Lieferung des AN erfolgt in der Regel in Absprache mit dem AG. Eine Lieferfrist beginnt jedenfalls frühestens mit Auftragsbestätigung des AG, sowie nach Klärung aller technischen Einzelheiten.

 

  • Ereignisse höherer Gewalt, sowie weitere, nicht in der Sphäre des AN oder dessen mit der Lieferung beauftragten Vertragspartners liegende Hindernisse, berechtigen den AN, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des AG, zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Nach Verstreichen der angemessenen Nachfrist erwächst dem AG das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine neuerliche Nachfrist nicht zumutbar ist.

 

  • Schadenersatzforderungen des AG, wegen verspäteter Lieferung oder Vertragsrücktritt, werden, mit Ausnahme von Schäden an der Person, ausgeschlossen, wenn der Schaden durch den AN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.

 

  • Zwischen dem AN und dem AG vereinbarte Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des AG. Wird eine Lieferung durch einen Transporteuer vereinbart, so ist die Ware bei Empfang durch den AG sogleich zu kontrollieren und sind etwaige Beschädigungen unverzüglich dem Transporteuer zu melden.

 

  • Die Verantwortlichkeit für eine sichere Verwahrung und Lagerung der gelieferten Ware liegt ausschließlich in der Sphäre des AG. Darunter fällt insbesondere der Schutz vor äußeren Einflüssen wie etwa der Witterung, Diebstahl, Staub und Schmutz.

 

Eigentumsvorbehalt

 

  • Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum des AN. Eine Übereignung zur Sicherheit oder eine Verpfändung durch den AG werden ausgeschlossen.

 

Zahlungsbedingungen

 

  • Sofern vertraglich nichts anderes bestimmt wurde, verstehen sich die in Angeboten und Rechnungen angeführten Preise netto, ohne Skontoabzug und in Euro.

 

  • Rechnungen werden in der Regel per E-Mail oder auf Wunsch des AG postalisch versendet und sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Bei Zahlungsverzug durch den AG ist der AN zur Verrechnung der gesetzlichen Verzugszinsen, sowie aller zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten, berechtigt. Bei Überschreitung des Verzuges des AG um mehr als 14 Tage, entsteht seitens des AN eine Berechtigung zur Einstellung sämtlicher Leistungen. Überdies ist der AN, ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen, berechtigt das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen sofort fällig zu stellen.

 

  • Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung sonstiger Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.

 

  • Sich aus dem Vertragsverhältnis allenfalls ergebende Abgabeschuldigkeiten, wie zum Beispiel Quellensteuern oder Rechtsgeschäftsgebühren sind vom AG zu tragen.

 

Haftung, Gewährleistung

 

  • Der AN gewährleistet die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Bei mangelhafter oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung verpflichtet sich der AN innerhalb einer für beide Vertragsteile zumutbaren Frist mit der Herstellung des vereinbarten Zustandes, bzw. der erforderlichen Nachbesserungsarbeit, zu beginnen.

 

  • Der AN haftet dem AG für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt analog auch für Schäden, die auf vom AN beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Eine unbeschränkte Haftung des AN besteht hinsichtlich verschuldeter Personenschäden.

 

  • Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung für mittelbare Schäden, wie zum Beispiel Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, entgangener Gewinn, Datenverlust, Datenverschlüsselung durch Ransomeware oder Ansprüche Dritter.

 

  • Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und /oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab.

 

  • Werden Datensicherungssysteme und Datenverfügbarkeits-systeme vom AN installiert und/oder konfiguriert und/oder betreut und/oder überwacht, geschieht dies mit größtmöglicher Gewissenhaftigkeit. Seitens des AN kann eine uneingeschränkte Absicherung durch Datensicherungssysteme und Datenverfügbarkeitssysteme jedoch nicht gewährleistet werden.

 

  • Seitens des AN wird der AG auf die Erforderlichkeit der regelmäßigen Kontrolle des Backups hingewiesen. Bei Auftreten von Fehlermeldungen oder Warnungen hat der AG umgehend und selbstständig in schriftlicher Form den AN zu kontaktieren. Die Haftung für Datenverlust von gespeicherten Daten und Informationen des AG beschränkt sich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, welcher bei wöchentlicher Anfertigung von Sicherungskopien (3-2-1 Regel der Datensicherung) eingetreten wäre. Selbstständige Änderungen, sowie Bedienungsfehler durch den AG und/oder seine Mitarbeiter und/oder Dritte an den in Punkt 6.5 angeführten Systemen (Datensicherungs- und Datenverfügbarkeits-systeme), entbinden den AN von jeglicher Haftung.

 

  • Vor der Durchführung von Serviceleistungen, sowie beim nachträglichen Ein- oder Ausbau von Hardware, trägt der AG die Verantwortung zur vorherigen Sicherung sowohl der geschäftlichen als auch der privaten Daten.

 

  • Die Haftungsübernahme durch den AN für sich bereits vor Ort befindliche Hardwareprodukte, wie insbesondere Server, Storage-Systeme, Netzwerkkomponenten, PCs, Drucker oder dergleichen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

  • Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch jedenfalls spätestens nach Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

 

  • Die Garantiezeiten für die vom AN verwendeten oder gelieferten Produkte richten sich nach den von den Herstellern angeführten Garantiezeiten. Verschleißteile werden von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Schäden, welche durch Missachtung von Betriebsvorschriften entstehen, sowie Schäden infolge anderer Gründe, welche nicht der Sphäre des AN zurechenbar sind, werden von der Garantie nicht erfasst.

 

  • Der AG verpflichtet sich allfällige, während der Garantiezeit auftretende Mängel, dem AN umgehend schriftlich mitzuteilen.

 

  • Werden vertraglich vereinbarte Verpflichtungen seitens des AN in Folge höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Embargo, Naturkatastrophen, Ausfall oder Anomalie der Stromversorgung, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, Schäden durch Feuer oder Wasser, Ausfall von Transportmitteln oder der Nichtverfügbarkeit von Produkten, nicht ordnungsgemäß, bzw. nicht fristgerecht erfüllt, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

 

Warenrücknahme und Umtausch

 

  • Seitens des AN besteht keine Verpflichtung gelieferte Ware zurückzunehmen oder umzutauschen. Erklärt sich der AN freiwillig dazu bereit eine gelieferte Ware umzutauschen oder zurückzunehmen, so erfolgt dies jedenfalls nur unter den Bedingungen, dass sich die Ware in einem widerverkaufsfähigen Zustand, dementsprechend unbeschädigt und originalverpackt, befindet, sowie der Umtausch, bzw. die Rücknahme innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum erfolgt.

 

Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG

 

  • Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Überdies verpflichtet sich der AG alle Maßnahmen zu ergreifen, welche zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und welche nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.

 

  • Werden Dienstleistungen beim AG vor Ort erbracht, stellt dieser dem AN die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Anschlüsse, Netzkomponenten, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungskomponenten, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze, sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung. Die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware liegt ausschließlich beim AG. Der AG ist für etwaige Sicherheits-vorkehrungen, wie insbesondere dem Schutz vor Feuer, Wasser, Schmutz und dem Zutritt Unbefugter, selbst verantwortlich.

 

  • Ergeben sich seitens des AG Änderungen in den Arbeitsabläufen, welche sich unmittelbar auf die seitens des AN zu erbringenden Dienstleistungen auswirken, bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem AN.

 

Geheimhaltung/Datenschutz

 

  • Seitens der Vertragspartner besteht eine wechselseitige Verpflichtung, alle jeweils vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten Betriebsgeheimnisse, welche weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, als solche zu behandeln und diese vor der Zugänglichkeit Dritter zu schützen. Daraus ergibt sich auch die vertrauliche Behandlung aller zur Leistungserbringung erforderlicher Zugangsdaten, wie insbesondere Benutzernamen und/oder Passwörter.

 

  • Der AN verpflichtet sich weiters beim Umgang mit personenbezogenen Daten die geltenden Vorschriften des Datenschutzgesetztes, der DSGVO, sowie des Telekommunikationsgesetzes, zu beachten und weiters die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich des AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

 

Sonstige Vertragsbestimmungen

 

  • Der AG erteilt seine Zustimmung, dass im Kaufvertrag enthaltene Daten, Name, Geburtsjahr, Titel, Anschrift und Geschäftsbezeichnung, von uns automationsunterstütz gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der AG ist berechtigt dies, ohne jegliche Auswirkung auf das Vertragsverhältnis, jederzeit zu untersagen oder seine Zustimmung zu widerrufen.

 

  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages zur Gänze oder teilweise unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäß gültige Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

 

  • Es gelten ausschließlich die Bestimmungen nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wurde. Für allfällige Streitigkeiten gilt ausdrücklich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des AN als vereinbart.
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